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Die Einflusssphären
In einem idealen Staat wird die Bevölkerung im Parlament durch freie Personen vertreten. Frei in dem Sinne, dass keine Einflüsse auf sie einwirken, die sie daran hindern, den Willen der Bevölkerung auszuführen. Der einzige real existierende Einfluss wären die Weisungen des Volkes – die Parlamentarier wären Beauftragte im Sinne Jean-Jacques Rousseaus:
Die "Abgeordneten des Volkes" sind niemals Repräsentanten, sondern nur "Beauftragte", die an Weisungen gebunden sind.
Die Realität sieht anders aus: So aufrichtig die Absichten der Politikerinnen und Politiker auch sein mögen, sie befinden sich in Einflussphären, die die Sphäre der Weisungen des Volkes übersteigen. Solche zusätzliche Sphären können Interessen sein, die durch Mandate, Anstellungen, VR-Ämter, Vereinsmitgliedschaften, etc. entstehen. Problematisch sind die zusätzlichen Einflusssphären deshalb, weil sie den Volkswillen konkurrenzieren, oder zumindest verzerren. Es ist, wie wenn zusätzlich zu den Wählerinnen und Wählern auch Unternehmen, Vereine, Lobbys und andere Organisationen ein Wahlrecht erhielten, indem sie bei den Weisungen mitentscheiden.
Verschärft wird die Problematik dadurch, dass es für Politikerinnen und Politiker schwieriger ist, sich den Sphären der Partikularinteressen zu entziehen, als den Sphären der Wählerinnen und Wähler. Der Grund ist Geld. Die beauftragten Politikerinnen werden für das Ausführen der Weisungen entschädigt, sowohl durch den Souverän, wie auch durch die Inhaberinnen und Inhaber der Partikularinteressen. Aber während die finanzielle Entschädigung durch den Souverän während der Periode, für die eine Politikerin gewählt wurde, gewährleistet ist, kann der Geldfluss von Unternehmen, Lobbys, Vereinen, etc. jederzeit versiegen.
Der Luxus der Interessensbindungen
Für Nationalrätinnen und Nationalräte in der Schweiz wäre es durchaus möglich, sich diesen zusätzlichen Einflussphären zu entziehen, da das Gehalt, das ihnen der Souverän im Durchschnitt pro Jahr zuspricht, bei ungefähr 130'000 Franken liegt. [2] Das sind 50'000 Franken mehr als das durchschnittliche Jahresgehalt eines Schweizers oder einer Schweizerin.[3] Dennoch befreit sich kaum eine Nationalrätin oder ein Nationalrat von diesen Einflüssen. Im Gegenteil: Kaum gewählt, steigt auch die Anzahl Einflussphären.
Kein einziger der Berner Nationalrätinnen und -räte verzichtet auf eine finanziell entschädigte Interessensbindung.[4]
Offenlegung der Interessensbindungen
Obige Ausführungen zeigen, dass die Interessensbindungen von Natioanlrätinnen und Nationalräten problematisch sein können. Glücklicherweise erteilt seit dem 13.12 2002 der Artikel 111 des Parlamentsgesetzes den Räten eine Offenlegungspflicht:
Beim Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Ratsmitglied das Büro schriftlich über seine…
Diese Offenlegung ist wichtig, da sie es der wählenden Bevölkerung ermöglicht, die Einflusssphären potenzieller Beauftragter abschätzen zu können, ehe sie ihre Stimme vergeben. Ein Nationalrat oder eine Nationalrätin, die sich in 10 Einflussphären befindet wird – ceteris paribus – erheblich grössere Schwierigkeiten haben, die Sphäre des Wahlauftrags zu erkennen und unverzerrt zu repräsentieren.
Was diese Webseite leistet
Der Zweck dieser Seite besteht darin, den Wählerinnen und Wählern die Einflusssphären der Nationalrätinnen und Nationalräte aus dem Kanton Bern, gemäss dem Register der Interessensbindungen zum Zeitpunkt 01.03.2024, zu visualisieren. Es handelt sich also nicht um geheime Informationen, die offengelegt würden – sämtliche den Visualisierungen zugrundeliegenden Informationen sind öffentlich einsehbar. Dargestellt werden nur jene Interessensbindungen, die mit einer finanziellen Entschädigung einhergehen. Ausserdem werden nur Interessensbindungen erfasst, die tatsächlich auch durch die Nationalrätinnen und -räte offengelegt wurden.
Auf der Startseite sind alle Nationalräte und Nationalrätinnen des Kantons Bern aufgeführt und sortiert nach der Anzahl Einflusssphären.
Mit einem Klick auf das Portraits des Nationalrats oder der Nationalrätin öffnet sich eine Seite, die die Einflussphären zeigt. Die Grösse des Knotens repräsentiert – insofern bekannt – die ungefähre Höhe der finanziellen Entschädigung und somit auch des potenziellen Einflusses.
Durch Klicken auf den Knoten gelangt man zur Webseite des Unternehmens, des Vereins, sodass die Wählerin oder der Wähler die Werte, Ziele und Haltungen erforschen kann, für die die die zusätzliche Einflusssphäre des Politikers oder der Politikerin bestimmen.
Quellen
- Jean-Jacques Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechts. marixverlag, Wiesbaden 2008
- Parlament.ch: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/faktenblatt-bezuege-d.pdf
- Gehaltsreporter.de: https://gehaltsreporter.de/gehaelter-im-ausland/
- Parlament.ch: https://www.parlament.ch/centers/documents/de/interessen-sr.pdf
